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Jusos Mülheim an der Ruhr.

Roter Druck 3-2010 :

Die aktuelle Ausgabe beschäftigt sich mit dem Thema "Mediengesellschaft". Nachzulesen in der Rubrik "Roter Druck".

 

Richtlinien der Jusos Mülheim an der Ruhr :

Richtlinien der Jusos Mülheim an der Ruhr

Grundsätze

Die Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten im Unterbezirk Mülheim an der Ruhr ist eine Arbeitsgemeinschaft im Sinne des Organisationsstatuts der SPD.
Die Tätigkeit der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten ist Teil der Parteiarbeit. Organisatorische Grundlage sind die „Grundsätze für die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften in der SPD“.

Organe

Organe der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten im Unterbezirk Mülheim an der Ruhr sind:
1. die Unterbezirksmitgliedervollversammlung,
2. die Zentrale Arbeitsgemeinschaft,
3. der Unterbezirksvorstand,
4. die Arbeitsgemeinschaften der Ortsvereine.

Arbeitskreise und Projektgruppen sind themenbezogene Organisationsformen.

1. Unterbezirksmitgliedervollversammlung

1.1
Die Unterbezirksmitgliedervollversammlung ist das höchste Beschlussgremium der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten im Unterbezirk Mülheim an der Ruhr. Beschlüsse der Unterbezirksmitgliedervollversammlung sind stets bindend.

1.2
Die Unterbezirksmitgliedervollversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Behandlung der Rechenschaftsberichte des Unterbezirksvorstandes,
- Wahl und Entlastung des Unterbezirksvorstandes,
- Wahl der Delegierten zu den Regional-, Landes-, und Bundeskonferenzen,
- Wahl der Mitglieder in Bezirks- und Landesausschüssen,
- Beratung und Beschlussfassung wichtiger politischer und organisatorischer Fragen sowie von Anträgen für örtliche Parteitage und überörtliche Konferenzen. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, es sei denn, andere Bestimmungen stehen dem entgegen.

1.3
Die ordentliche Unterbezirksmitgliedervollversammlung mit Wahlen findet alle zwei Jahre statt. Weitere Unterbezirksmitgliedervollversammlungen sollten vierteljährig stattfinden.

Außerordentliche Unterbezirksmitgliedervollversammlungen werden auf Beschluss
1. der Unterbezirksmitgliedervollversammlung selbst,
2. der Zentralen Arbeitsgemeinschaft,
3. des Unterbezirksvorstandes
einberufen.

1.4
Die Unterbezirksmitgliedervollversammlung setzt sich aus allen Jungsozialistinnen und Jungsozialisten im Unterbezirk Mülheim an der Ruhr zusammen.

1.5
Die Unterbezirksmitgliedervollversammlungen tagen parteiöffentlich bzw. öffentlich. Die Öffentlichkeit kann auf besonderen Beschluss ausgeschlossen werden.

1.6
Über die Unterbezirksmitgliedervollversammlungen sind Beschlussprotokolle zu führen, die den Mitgliedern spätestens mit der Einladung zur nächsten Unterbezirksmitgliedervollversammlung zugehen müssen.

2. Zentrale Arbeitsgemeinschaft (ZAG)

2.1
Die Zentrale Arbeitsgemeinschaft ist das regelmäßige Arbeits- und Diskussionsgremium der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten im Unterbezirk Mülheim an der Ruhr.

2.2
Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
Diskussion und Erläuterung aktueller politischer Fragen, politische Bildungsarbeit, Vorbereitung und Organisation von Veranstaltungen sowie Beratung und Beschlussfassung von Anträgen für örtliche und überörtliche Konferenzen, soweit entsprechende Beschlüsse der Unterbezirksmitgliedervollversammlung dem nicht entgegenstehen.
Beschlüsse der Unterbezirksmitgliedervollversammlung sind stets bindend.

2.3
Die Zentrale Arbeitsgemeinschaft sollte einmal im Monat tagen.
Der Unterbezirksvorstand und die Zentrale Arbeitsgemeinschaft können weitere Sitzungen mit einfacher Mehrheit einberufen.

2.4
Die Zentrale Arbeitsgemeinschaft tagt grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit kann auf besonderen Beschluss ausgeschlossen werden.

3. Unterbezirksvorstand

3.1
Der Unterbezirksvorstand führt die laufenden Geschäfte.

3.2
Der Unterbezirksvorstand hat folgende Aufgaben:
- Vertretung der Mülheimer Jungsozialistinnen und Jungsozialisten nach innen und außen,
- Betreuung, Information und Koordination von Aufgaben und Aktionen der Zentralen Arbeitsgemeinschaft, der Arbeitskreise und Projektgruppen sowie der
Arbeitsgemeinschaften der Ortsvereine,
- Einberufung von Arbeitskreisen und Projektgruppen,
- Bildungsarbeit,
- Kontakte zu anderen Organisationen.

3.3
Der Unterbezirksvorstand wird für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Seine Mitglieder können mittels Misstrauensvotum der Unterbezirksmitgliedervollversammlung einzeln abgewählt werden. Hierzu bedarf es der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

3.4
Der Unterbezirksvorstand setzt sich zusammen aus:
- der/dem Vorsitzenden, die/der in Einzelwahl zu wählen ist,
- einer Stellvertreterin und einem Stellvertreter, die in Einzel- oder Listenwahl zu wählen sind,
- sechs Beisitzenden, die in Listenwahl zu wählen sind.
Die Aufgabenverteilung erfolgt im Vorstand.

3.5
Weitere Personen, die der Unterbezirksvorstand hinzuziehen kann, nehmen beratend teil.

4. Arbeitsgemeinschaften der Ortsvereine

Ab einer Mindestmitgliederzahl von fünf Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in einem Ortsverein sind diese berechtigt, eine Juso-Arbeitsgemeinschaft zu gründen. Bei Neugründung einer Juso-Arbeitsgemeinschaft in einem Ortsverein wird ein Vorstand von mindestens drei Jungsozialistinnen und Jungsozialisten gewählt.
Bei einem Vorstand aus drei Personen wird die/der Vorsitzende in Einzelwahl gewählt, die beiden anderen Vorstandsmitglieder als Beisitzende in Listenwahl.
Bei einer Mindestmitgliederzahl von zehn Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in einem OV kann ein Vorstand aus fünf Personen, einer/einem Vorsitzenden und einer/einem Stellverteter/in sowie drei Beisitzenden, gebildet werden. Die/Der Vorsitzende und die/der Stellvertreter/in werden jeweils in Einzelwahl gewählt, die drei Beisitzenden in Listenwahl.
Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.

5. Arbeitskreise und Projektgruppen

Arbeitskreise und Projektgruppen sind mögliche Organisationsformen auf Unterbezirksebene, die mit inhaltlich begrenztem bzw. zielgruppenorientiertem Arbeitsauftrag eingerichtet werden. Sie setzen sich zusammen aus interessierten Mitgliedern. Die Arbeit kann auch durch Nichtmitglieder unterstützt werden. Organisatorisch werden die Arbeitskreise und Projektgruppen durch den Unterbezirksvorstand betreut. Arbeitskreise und Projektgruppen werden durch den Unterbezirksvorstand einberufen.
Die Sitzungen der Arbeitskreise und Projektgruppen sind in der Regel öffentlich.

6. Wahlen

Wahlen erfolgen nach den Vorschriften der Wahlordnung der SPD in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit der Unterbezirkssatzung sowie der Geschäftsordnung des Unterbezirks der SPD.

7. Schlussbestimmungen

Diese Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten Mülheim an der Ruhr können nur von einer Unterbezirksmitgliedervollversammlung mit Zweidrittelmehrheit geändert werden.

Die Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten im Unterbezirk Mülheim an der Ruhr treten am 19.12.1988 in Kraft.
Zuletzt geändert auf der Unterbezirksmitgliedervollversammlung am 13.2.2010.

 

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